Kranschulung
Produktnummer:
SW10005
Produktinformationen "Kranschulung"
Laut DGUV Vorschrift 52 dürfen nur Personen einen Kran bedienen, die im Führen und Instandsetzen eines Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Den Nachweis erhalten Sie am Ende unserer Kranführerausbildung – mit theoretischer und praktischer Prüfung.
Dauer
1 Tag
1 Tag
Abschluss
Zertifikat
Zertifikat
Grundlage
DGUV Vorschrift 52
DGUV Vorschrift 52
Durchführung
Präsenz / Inhouse
Präsenz / Inhouse
Ablauf
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| 1. Theorieschulung | Grundlagen, Vorschriften, Praxiswissen |
| 2. Theoretische Prüfung | Wissenstest |
| 3. Praxisübung | Einweisung am Kran, Übungen |
| 4. Praktische Prüfung | Prüfung am Gerät |
Theorieschulung im Detail
- Definition und Begriffe von Kranen
- Bauarten von Kranen
- Vorschriften und Anforderungen an den Kranführer
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- Lastaufnahmeeinrichtungen nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.08
- Formschlüssiges und kraftschlüssiges Anschlagen
- Prüfung und Ablegereife von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
- Anschlagen von Lasten
- Unfallstatistiken
- Filme
Praxisübung
- Einweisung am Kran
- Praktische Übungen unter Anleitung
Ihr Abschluss
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie Ihren Befähigungsnachweis als Kranführer gemäß DGUV Vorschrift 52.
Hinweis: Diese Schulung kann auch als Inhouse-Veranstaltung
direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns für ein
individuelles Angebot.
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